Das einfache Zeugnis enthält keine Angaben über Führung und Leistung. Aufgeführt werden die Personalien und die Dauer der Beschäftigung. Die übertragenen Arbeiten müssen exakt aufgegliedert werden. Zu beachten ist, dass sie wertfrei sind. Ein zukünftiger Arbeitgeber muss sich ein genaues Bild über die Beschäftigung anhand dieser Auflistung machen können.
Neben Personalien und Dauer der Beschäftigung muss das qualifizierte Zeugnis (im Gegensatz zum einfachen Zeugnis) eine Beurteilung der Führung und Leistung enthalten.
Selbst wenn der Arbeitnehmer sich für ein einfaches Zeugnis entscheidet, hat er weiterhin Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Für den Zeugnisaufbau gibt es einen Standard. Danach ist wie folgt vorzugehen:
Überschrift Bezeichnung der Zeugnisart: Zwischenzeugnis, Praktikantenzeugnis etc. | |
Einleitungssatz Personalien des Mitarbeiters sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses | |
Aufgabenbeschreibung Position des Mitarbeiter und Beschreibung seiner Kompetenzen in der Firma | |
Leistungsbeurteilung Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Arbeitserfolge des Mitarbeiters | |
Verhaltensbeurteilung Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen gegebenenfalls zu Kunden und weiteren Personen | |
Schlussabsatz Wenn vom Arbeitnehmer gewünscht, ist der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses anzugeben. | |
Dankesformel mit Zukunftswünschen. |
Eindeutig negative Äußerungen über den Mitarbeiter sind in einem Zeugnis eigentlich unmöglich. Neben anderen Geheimcodes gibt eine gängige Bewertungsformeln und da kommt es auf den kleinen, aber feinen Unterschied an:
(AL = Arbeitsleistung, AW = Arbeitsweise, V = Verhalten, S = Schlusssatz)
Note Sehr gut
| |||||||||
Note Gut
| |||||||||
Note Befriedigend
| |||||||||
Note Ausreichend
| |||||||||
Note Mangelhaft
| |||||||||
Note Ungenügend
|